Der Spezi Krieg
Zwei prominente Brauereien in Bayern, Paulaner und Riegele, haben um den Namen "Spezi" für ein Cola-Orangenlimonaden-Mischgetränk gestritten. Das Landgericht München I hat entschieden, dass Paulaner den Namen "Spezi" für ihr Getränk weiterhin verwenden darf. Dieser Rechtsstreit betraf nicht nur die Markenrechte, sondern auch historische Vereinbarungen und deren Interpretationen.
"Spezi" ist ein populärer Name für das Cola-Orangenlimonaden-Mischgetränk in Deutschland. Während der Begriff in der Alltagssprache für jede Art dieses Getränks verwendet wird, gibt es zwei Brauereien in Bayern – Riegele und Paulaner – die ihre Version des Getränks offiziell als "Spezi" vermarkten. Diese Koexistenz war über Jahrzehnte unangefochten, bis jüngste rechtliche Herausforderungen aufkamen.
Die Brauerei Riegele aus Augsburg behauptet, seit 1965 die Rechte am Namen "Spezi" zu besitzen. Paulaner argumentierte jedoch, aufgrund einer Vereinbarung aus dem Jahr 1974 das Recht zu haben, ihr Getränk ebenfalls "Spezi" zu nennen. Laut dieser Vereinbarung hat Paulaner eine Einmalzahlung von 10.000 Mark geleistet, um das Getränk unter dem Namen "Spezi" zu verkaufen. Riegele kündigte diese Vereinbarung 2021 und wollte Paulaner zur Zahlung von Lizenzgebühren in Höhe von rund 5 Millionen Euro jährlich bewegen.
Das Landgericht München I entschied, dass die Vereinbarung von 1974 weiterhin Gültigkeit hat, wodurch Paulaner das Recht behält, ihr Getränk "Spezi" zu nennen. Das Gericht identifizierte die Paulaner Brauerei als Rechtsnachfolgerin und interpretierte die Vereinbarung von 1974 nicht als Lizenzvertrag, sondern als eine Abgrenzungsvereinbarung. Infolgedessen war eine Kündigung dieser Vereinbarung nicht möglich.
Da das Mischgetränk "Spezi" in Deutschland weit verbreitet und bei vielen VerbraucherInnen beliebt ist, hat dieser Rechtsstreit erhebliche wirtschaftliche Implikationen. Der Streitwert in dem Zivilprozess belief sich auf etwa zehn Millionen Euro. Obwohl das Gericht zugunsten von Paulaner entschieden hat, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, und es ist unklar, ob es von einer der Parteien angefochten wird.
Der "Spezi"-Streit unterstreicht die Bedeutung von Markenrechten und Vereinbarungen im Geschäftsumfeld. Es zeigt auch, wie historische Vereinbarungen und deren Interpretationen Jahre später zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen können. Es bleibt abzuwarten, ob dieses Urteil das endgültige Wort im "Spezi"-Streit ist.
Quellen
dpa Bayern, "Spezi"-Streit: Paulaner darf Namen weiter verwenden, aktualisiert am 11. Oktober 2022, 19:45 Uhr https://www.zeit.de/news/2022-10/10/urteil-in-millionen-rechtsstreit-um-spezi
Christian Solmecke, Paulaner darf weiterhin „Spezi“ vertreiben?https://www.wbs.legal/markenrecht/rechtsstreit-um-kultige-cola-limo-mischung-darf-paulaner-weiterhin-spezi-vertreiben-61119/
Handelsblatt, „Spezi“-Streit: Das Gericht hat entschieden – Paulaner darf Getränk weiter so nennen. https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/brauerei-spezi-streit-das-gericht-hat-entschieden-paulaner-darf-getraenk-weiter-so-nennen-/28740810.html